Präambel
Die im Folgenden genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden lediglich die rechtliche Grundlage für unsere Dienstleistungen und Arbeiten. Unser Ziel ist es jedoch, Ihnen als Kunden einen umfassenden Service zu bieten. Wir möchten, dass Sie mit allen unseren Leistungen zufrieden sind. Wenn Sie Beanstandungen haben, so teilen Sie uns diese bitte mit, damit wir die Möglichkeit haben, diese Beanstandungen nachträglich zu Ihrer Zufriedenheit zu regeln. Wir sind keine großen Freunde von AGB, darum haben wir uns bemüht, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen kurz und übersichtlich zu halten. In vielen Belangen ließ uns die Gesetzeslage jedoch keine Wahl.
1. Allgemeines
1.1
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Design-, Gestaltungs- und Programmierdienstleistungen zwischen der Hartl & Bilger GbR und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1
Jeder der Hartl & Bilger GbR erteilte Auftrag über Design- oder Gestaltungsdienstleistungen ist ein Urheberwerksvertrag, der grundsätzlich auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2.2
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
2.3
Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Hartl & Bilger GbR weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Hartl & Bilger GbR, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine genaue Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart.
2.4
Die Hartl & Bilger GbR überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der Hartl & Bilger GbR.
2.5
Die jeweils vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
2.6
Die Hartl & Bilger GbR und der Urheber (Designer) hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als kreative Schöpfungsquelle genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Hartl & Bilger GbR zum Schadensersatz.
2.7
Eingebrachte Vorschläge und/oder Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen auch kein Miturheberrecht.
3. Angebot und Vergütung
3.1
Alle unsere Angebote sind freibleibend.
3.2
Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage unserer Preisliste (neueste Fassung). Wird nichts anderes vereinbart, gilt der Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung). Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
3.3
Alle Rechnungen der Hartl & Bilger GbR sind sofort ohne Abzug zahlbar. Von dieser Regelung abweichende Zahlungstermine sind im Einzelfalle gesondert auf den Rechnungen der Hartl & Bilger GbR ausgewiesen. Maßgebend ist das Datum des Zahlungseingangs. Im Verzugsfall ist die Hartl & Bilger GbR berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten.
3.4
Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist die Hartl & Bilger GbR berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der tatsächlichen Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.
3.5
Soweit die Hartl & Bilger GbR Dienste und Leistungen unentgeltlich oder vorläufig unentgeltlich erbringt, ist sie berechtigt, diese Dienste und Leistungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung einzustellen, ohne dass Ansprüche des Auftraggebers hieraus erwachsen können.
4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1
Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend unserer Preisliste (neueste Fassung) gesondert nach Aufwand berechnet, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
4.2
Die Hartl & Bilger GbR ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.
4.3
Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für Materialkosten der Werbetechnik, spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.4
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. Fertigstellung und Abnahme, Fälligkeit der Vergütung
5.1
Die seitens der Hartl & Bilger GbR genannten Fertigstellungstermine sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich eine entsprechende Terminvereinbarung schriftlich erfolgt. Für den Fall, dass während der Auftragsbearbeitung seitens des Auftraggebers Änderungswünsche geäußert werden bzw. der Hartl & Bilger GbR Umstände bekannt werden, die bei Vertragsabschluß noch nicht absehbar waren, so verlängert sich ein verbindlich vereinbarter Fertigstellungstermin angemessen.
5.2
Die Abnahme hat innerhalb von 5 Werktagen nach Fertigstellung und Präsentation des Werkes zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch–künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Ein Werk gilt als abgenommen, wenn der Zeitraum von 5 Werktagen ohne Einwand durch den Auftraggeber verstrichen ist.
5.3
Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung grundsätzlich 10 Tage nach Bereitstellung, bzw. spätestens 5 Tage nach Ablauf der Abnahmefrist (14 Tage) fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
5.4
Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der Hartl & Bilger GbR hohe finanzielle oder zeitliche Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von ca. 50% der Arbeiten und 1/3 nach Ablieferung/Abnahme. Entsprechende Zahlungsvereinbarungen sind schriftlich in der Auftragsbestätigung zu regeln.
5.5
Bei Zahlungsverzug kann die Hartl & Bilger GbR Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen.
6. Eigentumsvorbehalt etc.
6.1
An allen Entwürfen und Reinzeichnungen werden gemäß den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2
Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen sowie Datenübertragungen erfolgen auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
7. Digitale Daten
7.1
Die Hartl & Bilger GbR ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, auf Verlangen an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
7.2
Hat die Hartl & Bilger GbR dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Hartl & Bilger GbR geändert werden.
8. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
8.1
Wird die Hartl & Bilger GbR mit der Vervielfältigung oder Produktion von Entwürfen beauftragt, so ist vom Auftraggeber die Freigabe auf einem Korrekturmuster zu erteilen. Digitale Medien werden ausschließlich nach Freigabe des Werkes durch den Auftraggeber weitergegeben oder online gestellt.
8.2
Die Produktionsüberwachung durch die Hartl & Bilger GbR erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Hartl & Bilger GbR berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Die Hartl & Bilger GbR haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.3
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Hartl & Bilger GbR mindestens 10 einwandfreie, ungefaltete Belege unentgeltlich. Die Hartl & Bilger GbR ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Digitale Medien dürfen vollständig oder in Teilen (auch modifiziert) als Referenz verwendet werden.
9. Gewährleistung
9.1
Die Hartl & Bilger GbR verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch der Hartl & Bilger GbR überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
9.2
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung des Werks schriftlich bei der Hartl & Bilger GbR geltend zu machen. Nach dieser Frist gilt das Werk als endgültig mangelfrei angenommen.
9.3
Im Übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist, die mit dem Tag der Ablieferung bzw. der Annahme des Werks beginnt. Während der Gewährleistungspflicht auftretende Mängel hat der Auftraggeber der Hartl & Bilger GbR unverzüglich anzuzeigen.
9.4
Die Gewährleistung entfällt, soweit der Auftraggeber ohne Zustimmung der Hartl & Bilger GbR Elemente oder Zusatzeinrichtungen insbesondere Design, elektronische Daten und/oder Programmierung selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt.
10. Haftung
10.1
Die Hartl & Bilger GbR haftet – sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Hartl & Bilger GbR. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Hartl & Bilger GbR nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
10.2
Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die Hartl & Bilger GbR gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit die Hartl & Bilger GbR kein Auswahlverschulden trifft. Die Hartl & Bilger GbR tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
10.3
Sofern die Hartl & Bilger GbR selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt sie hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungsansprüche, Schadensersatzansprüche und sonstige Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der Hartl & Bilger GbR zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
10.4
Der Auftraggeber stellt die Hartl & Bilger GbR von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Hartl & Bilger GbR stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
10.5
Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
10.6
Die Hartl & Bilger GbR haftet nicht für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit, Schutzwürdigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten und Entwürfe. Die Prüfung etwaiger Zulässigkeit, Schutzwürdigkeit und Eintragungsfähigkeit obliegt alleine dem Auftraggeber.
11. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
11.1
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamation hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Hartl & Bilger GbR behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
11.2
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die Hartl & Bilger GbR eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann die Hartl & Bilger GbR Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
11.3
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Hartl & Bilger GbR übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Hartl & Bilger GbR von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
12. Geheimhaltung und Datenschutz
12.1
Alle der Hartl & Bilger GbR übergebenen Informationen gelten grundsätzlich als nicht vertraulich, falls dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
12.2
Soweit sich die Hartl & Bilger GbR Dritter zur Erbringung der beauftragten Leistung bedient, ist die Hartl & Bilger GbR berechtigt, die erforderlichen Kundendaten dem Dritten offen zu legen. Die erforderlichen Zugriffsrechte für Datenübertragungen unterliegen jedoch der Geheimhaltung und werden von der Hartl & Bilger GbR lediglich zum Zwecke der Leistungserfüllung genutzt und vertraulich gespeichert.
12.3
Sollte der Auftraggeber wünschen, dass Zugriffsdaten bei der Hartl & Bilger GbR nicht gespeichert werden, so ist dies der Hartl & Bilger GbR gegenüber schriftlich ausdrücklich anzuzeigen.
12.4
Im Weiteren gelten alle Datenschutzgesetze nach deutschem Recht uneingeschränkt für beide Vertragsparteien.
13. Schlussbestimmungen
13.1
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz der Hartl & Bilger GbR.
13.2
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
13.3
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.4
Gerichtsstand ist der Sitz der Hartl & Bilger GbR – in Zuständigkeit das Amtsgericht Aalen oder das Landgericht Ellwangen. Die Hartl & Bilger GbR ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
13.5
Die Anwendbarkeit des UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
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